Norm
Vollstreckungsvertrag Österreich - Italien Art7 Z5Rechtssatz
Ein im Zweitstaat auf denselben Rechtsanspruch gestützter Antrag zwischen denselben Parteien ist unzulässig, wenn das Verfahren im Erststaat früher anhängig gemacht wurde. (Im vorliegenden Fall war Streitgegenstand die Scheidung der Ehe dem Bande nach und nicht der dafür geltend gemachte tatsächliche und rechtliche Grund).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0039279Dokumentnummer
JJR_19830607_OGH0002_0050OB00629_8200000_001