Norm
StGB §6 FRechtssatz
Einen Zimmererlehrling, der entgegen dem ihm erteilten Auftrag die Anbringung von Fußwehren und Brustwehren an einem von ihm errichteten Gerüst unterläßt, können sozialrechtliche Bestimmungen, wonach Jugendliche zum Aufstellen von Gerüsten nicht verwendet werden dürfen, nicht entlasten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0089351Dokumentnummer
JJR_19830607_OGH0002_0100OS00081_8300000_001