RS OGH 1983/6/7 5Ob626/83, 7Ob692/85, 6Ob649/88, 2Ob299/97b, 8Ob304/00i, 1Ob172/01b, 4Ob165/13p, 10O

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Veröffentlicht am 07.06.1983
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Norm

ABGB §176 B

Rechtssatz

Unter der Gefährdung des Kindeswohls wird schon die objektive Nichterfüllung oder Vernachlässigung elterlicher Pflichten verstanden, zu der ein subjektives Schuldelement hinzutreten kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048684

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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