Norm
PO §150Rechtssatz
Eine besondere Art der Zustellvollmacht ist die in den §§ 150 ff PO geregelte Postvollmacht. Zustellungen an den Postbevollmächtigten wirken so, als ob sie an die Partei selbst vorgenommen worden wären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0071456Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2021