Norm
ASVG §324 Abs3Rechtssatz
Nach § 324 Abs 3 ASVG geht für die Zeit, in der ein Pensionsberechtigter auf Kosten eines Trägers der Sozialhilfe in einem Altersheim verpflegt wird, der Anspruch auf Pension bis zur Höhe der Verpflegskosten, höchstens jedoch bis zu achtzig Prozent des Pensionsanspruches auf den Träger der Sozialhilfe über (Legalzession); dem Pensionsberechtigten steht daher als pfändbares Pensionseinkommen überhaupt nur mehr der nicht vom Forderungsübergang erfaßte Teil seines Anspruches zu, so daß auch deshalb hier die Unpfändbarkeitsgrenze des § 5 Abs 1 Z 1 LPfG nicht erreicht wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0066396Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.08.2021