RS OGH 1983/6/14 9Os61/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.1983
beobachten
merken

Norm

StGB §32 Abs2

Rechtssatz

Mit einem Mordversuch sind Verletzungen nicht notwendig verbunden. Wenn dies der Fall ist, kommt ihnen daher - je nach ihrem Grade - zusätzlich erschwerende Bedeutung zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0090936

Dokumentnummer

JJR_19830614_OGH0002_0090OS00061_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten