RS OGH 1983/6/15 3Ob72/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.06.1983
beobachten
merken

Norm

EO §375 Abs2

Rechtssatz

Im § 375 Abs 2 EO ist nur von einer "Hinweisung" auf den Umstand, von welchem der Eintritt der Vollstreckbarkeit abhängt, die Rede, nicht von einer alle denkbaren Fällen genau erfassenden Umschreibung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0004932

Dokumentnummer

JJR_19830615_OGH0002_0030OB00072_8300000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten