Norm
EO §375 Abs2Rechtssatz
Im § 375 Abs 2 EO ist nur von einer "Hinweisung" auf den Umstand, von welchem der Eintritt der Vollstreckbarkeit abhängt, die Rede, nicht von einer alle denkbaren Fällen genau erfassenden Umschreibung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0004932Dokumentnummer
JJR_19830615_OGH0002_0030OB00072_8300000_004