Norm
ABGB §148 ARechtssatz
Es kann der zur Pflege und Erziehung berechtigte Elternteil, selbst wenn er finanziell hiezu imstande wäre, deshalb noch nicht verpflichtet werden, das Kind, das sich ständig im Ausland aufhält, dem anderen Elternteil - allein um ihm den persönlichen Verkehr mit seinem Kind zu erleichtern - an einem bestimmten Ort im Inland zuzuführen; der Besuchsberechtigte hat vielmehr selbst das Kind von dessen ständigem Aufenthaltsort abzuholen und dorthin zurückzubringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048002Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.04.2022