Norm
AHG §1 Cd5Rechtssatz
Ein Amtshaftungsanspruch wegen Vereitelung der Akteneinsicht (§ 17 Abs 1 AVG) entsteht wenn Polizeibeamten, die nach einem Verkehrsunfall intervenierten, eine ihnen zum Zwecke der Ausforschung des Schädigers, der der Bestimmung des § 4 Abs 5 StVO zuwidergehandelt (Fahrerflucht begangen) hatte, übergebene Notiz mit dem polizeilichen Kennzeichen des Fahrzeuges aus Fahrlässigkeit verloren und dem Geschädigten damit die Möglichkeit der Verfolgung seiner zivilrechtlichen Ansprüche entzogen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0049609Dokumentnummer
JJR_19830615_OGH0002_0010OB00005_8300000_002