RS OGH 1983/6/15 3Ob509/83

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Veröffentlicht am 15.06.1983
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Norm

MG §19 Abs2 Z13 A

Rechtssatz

Bei einer vertragsgemäßen Widmung einer Wohnung als Zweitwohnung liegt aber nicht nur ein Verzicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes der Z 13 vor, sondern es geht dabei um wesentlichen Vertragsinhalt, was die Geltendmachung dieses Kündigungsgrundes bei vereinbarungsgemäßer Benützung der Zweitwohnung als Urlaubswohnung und Wochenwohnung ausschließt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 509/83
    Entscheidungstext OGH 15.06.1983 3 Ob 509/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0068681

Dokumentnummer

JJR_19830615_OGH0002_0030OB00509_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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