RS OGH 1983/6/16 6Ob667/82

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Veröffentlicht am 16.06.1983
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Norm

ABGB §523 A
ABGB §523 Ca
ZPO §226 IIA3
ZPO §226 IIB12

Rechtssatz

Besteht die begehrte Leistung in der Unterlassung der Verhinderung bestimmter Handlungen des Klägers, nämlich des Einstellens des PKWs im Hof und des Befahrens ser Hoffläche zu diesem Zweck wird damit ein Duldungsanspruch geltend gemacht, der einen besonders charakterisierten Unterlassungsanspruch darstellt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 667/82
    Entscheidungstext OGH 16.06.1983 6 Ob 667/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0012060

Dokumentnummer

JJR_19830616_OGH0002_0060OB00667_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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