Norm
AngG §23a IIRechtssatz
Seit der Novelle BGBl 292/1971 ist klargestellt, daß eine einseitige Einrechnungsmöglichkeit von Versorgungsleistungen, darunter auch vom Dienstgeber bezahlter Pensionen auf den Abfertigungsanspruch ausgeschlossen ist, es hiezu vielmehr einer Vereinbarung bedarf.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Abzug, Berechnung, Bemessung, Höhe, zwingend, ius cogens, Altersabfertigung, PensionsabfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0028491Dokumentnummer
JJR_19830616_OGH0002_0060OB00813_8200000_001