Norm
ABGB §1097Rechtssatz
Ein bloß deklaratives Anerkenntnis dem Grunde nach, wobei die Höhe des Anspruches zwischen den Parteien strittig bleibt, bewirkt daher keine Unterbrechung der Frist des § 1111 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0020573Zuletzt aktualisiert am
23.01.2009