RS OGH 1983/6/23 6Ob761/82, 7Ob120/99v, 10Ob63/08z

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Veröffentlicht am 23.06.1983
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Norm

ABGB §1097
ABGB §1111 B
ABGB §1375 B
ABGB §1497 II

Rechtssatz

Ein bloß deklaratives Anerkenntnis dem Grunde nach, wobei die Höhe des Anspruches zwischen den Parteien strittig bleibt, bewirkt daher keine Unterbrechung der Frist des § 1111 ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0020573

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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