Norm
ABGB §1009Rechtssatz
Im Zweifel, also mangels ausreichender Information, musste der mit einem Vertragsabschluss beauftragte Rechtsanwalt vor dem Abschluss des Vertrages beim Auftraggeber rückfragen, diese Verpflichtung trifft den Beauftragten nicht bloß, wenn er von den Weisungen des Geschäftsherrn abgehen will, sondern auch in dem gleichzuhaltenden Fall, dass der der Vollmachtserteilung zugrundeliegende Auftrag (oder eine solche Ermächtigung) nicht ausreichend bestimmt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0038753Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.08.2018