Norm
MRG §16Rechtssatz
Die Zulässigkeit einer vor dem 01.01.1982 in bezug auf Geschäftsräumlichkeiten geschlossenen Vereinbarung über die Höhe des Mietzinses ist nach dem bei Vertragsabschluß geltenden Recht zu beurteilen; ein nach dem 01.01.1982 gestelltes Erhöhungsbegehren des Vermieters, das auf eine in dieser Vereinbarung enthaltene Wertsicherungsklausel gestützt wird, kann allerdings - aber immer nur in dem den Ausgangspunkt der Erhöhung übersteigenden Teil - darauf geprüft werden, ob nun die Angemessenheitsgrenze überschritten wird. (Mehrheitsentscheidung!)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0070096Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.06.2015