Norm
ABGB §1444 DbRechtssatz
Die Ansicht, daß eine kollektivvertragliche Erhöhung der Istlöhne stets erst nach dem Inkrafttreten des KV durch Einzelvertrag beseitigt werden kann, ist nicht zu teilen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können beispielsweise bei Festsetzung eines über kollektivvertraglichen Gehaltes vereinbaren, daß damit (überschaubare) bereits vorweggenommen sind, solange nicht dadurch kollektivvertragliche Mindestsätze unterschritten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0034064Dokumentnummer
JJR_19830628_OGH0002_0040OB00070_8300000_002