RS OGH 1983/6/28 4Ob66/83

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Veröffentlicht am 28.06.1983
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Norm

AZG §12 Abs1
AZG §28

Rechtssatz

Eine finanzielle Abgeltung der für den Arbeitgeber mit der Verkürzung der Mindestnachtruhezeit eintretenden Erschwernis - etwa dadurch, daß die nach Dienstantritt am nächsten Morgen geleisteten ersten Stunden als "Nachtdienststunden" zu werten sind - ist im AZG nicht vorgesehen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 66/83
    Entscheidungstext OGH 28.06.1983 4 Ob 66/83

Schlagworte

SW: Arbeitsantritt, Nachtarbeitsstunden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0051939

Dokumentnummer

JJR_19830628_OGH0002_0040OB00066_8300000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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