Norm
AußStrG §2 Abs2 Z5 F1Rechtssatz
Behauptet der Untermieter, es liege ein Umgehungsgeschäft nach § 2 Abs 3 MRG vor und begehrt er die Anerkennung als Hauptmieter, so ist es unerlässlich, dass dem Untervermieter Parteistellung eingeräumt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0006254Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009