Norm
ZPO §43 Abs1Rechtssatz
Bleiben beide Revisionen erfolglos, hat aber nur eine der Parteien für die Revisionsbeantwortung Kosten verzeichnet, sind dieser nur die Kosten für die Revisionsbeantwortung zuzusprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0035848Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.06.2018