Norm
AußStrG §14 Abs2 B3Rechtssatz
Um Unterhaltsbemessungsfragen handelt es sich, wenn der Streit nur das Ausmaß, das Mehr oder Weniger einer Unterhaltsverpflichtung betrifft die Relation zwischen dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und dem ihm auferlegten Unterhaltsbetrag für sein Kind und bei Beurteilung der Bedürfnisse des Kindes das Abstellen der 2.Instanz auf den Regelbedarf bekämpft wird, oder wenn nur die Frage zu beurteilen ist, in welchem Ausmaß der Unterhalt festzusetzen ist, um das Kind an den voneinander abweichenden Lebensverhältnissen beider Elternteile angemessen teilnehmen zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0104942Dokumentnummer
JJR_19830629_OGH0002_0010OB00682_8300000_002