RS OGH 1983/6/29 3Ob83/83

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Veröffentlicht am 29.06.1983
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Norm

ABGB §1358
WWG §13
WWG §15 Abs8

Rechtssatz

Haben Miteigentümer einer Liegenschaft, die mit einer Hypothek zugunsten des Wohnhauswiederaufbaufonds belastet ist, an Stelle eines anderen mit der Rückzahlung von Annuitäten säumigen Miteigentümers diese bezahlt, treten sie gemäß § 1358 ABGB in die Rechte des Wohnhauswiederaufbaufonds ein und ist dieser verpflichtet, ihnen alle Sicherungsmittel auszuliefern.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 83/83
    Entscheidungstext OGH 29.06.1983 3 Ob 83/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0032281

Dokumentnummer

JJR_19830629_OGH0002_0030OB00083_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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