RS OGH 1983/6/30 6Ob590/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1983
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Norm

ZPO §6
ZPO §179
ZPO §496 Abs1 Z1
ZPO §503 C1a

Rechtssatz

Hat das Erstgericht neues Vorbringen zurückgewiesen, und sich deshalb nicht mit der materiellen Berechtigung der eingewendeten Gegenforderung befaßt, liegt ein wesentlicher Mangel des Berufungsverfahrens vor, wenn das Berufungsgericht sich ohne vorherige abschließende Erledigung der prozeßualen Frage mit der sachlichen Berechtigung der aufrechnungsweise eingewendeten Schadenersatzforderung der beklagten Parteien befaßt und infolge Verneinung dieser Frage die vom Erstgericht angenommene Verschleppungsabsicht dahingestellt bleiben läßt.

Anmerkung

Bem: Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen in ein einziges Rechtssatzdokument. Der Rechtssatz sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0035284 zitiert werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 590/83
    Entscheidungstext OGH 30.06.1983 6 Ob 590/83

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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