Norm
EO §42 Abs1 Z5 HRechtssatz
Der Verpflichtete kann keinen auf eine Exsindierungsklage gestützten Aufschiebungsantrag nach § 42 Abs 1 Z 5 EO stellen oder gegen die Abweisung eines Aufschiebungsantrages des Exszindierungsklägers ein Rechtsmittel ergreifen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001762Dokumentnummer
JJR_19830706_OGH0002_0030OB00097_8300000_001