Norm
ZPO §269Rechtssatz
Als offizieller Umrechnungskurs für Forint - Währung kommt nur der von der ungarischen Nationalbank notierte Umrechnungskurs für Schilling - Währung in Frage, wobei offenkundig ist, daß der Kurswert der ungarischen Nationalbank für den Erwerber ungarischer Noten mit Schilling - Beträgen derzeit ungünstiger ist, als der Geldkurs in Österreich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0040206Dokumentnummer
JJR_19830706_OGH0002_0030OB00156_8200000_002