Auch; Beisatz: Ein Unfall iSd AUVB 1965 liegt bei einem Vorgang vor, der vom Versicherten bewusst und gewollt begonnen und zunächst in seinem Ablauf beherrscht wurde, sich dieser Beherrschung aber durch einen unerwarteten Ablauf entzogen und nunmehr schädigend auf den Versicherten eingewirkt hat. (T1)