- 2 Ob 1501/83
Entscheidungstext OGH 12.07.1983 2 Ob 1501/83
- 3 Ob 1001/83
Entscheidungstext OGH 14.09.1983 3 Ob 1001/83
Beisatz: Wesen und Zustandekommen der Vertragsübernahme. (T1)
- 6 Ob 1506/83
Entscheidungstext OGH 13.10.1983 6 Ob 1506/83
Beisatz: Wesentlicher Irrtum bei Neuwagenkauf, wenn Fabrikneuheit zugesichert ist; Anfechtung bei gemeinschaftlichen Geschäftsirrtum und Grenze von Gewährleistung; Abgrenzung zwischen wesentlichem und unwesentlichem Irrtum. (T2)
- 3 Ob 1502/83
Entscheidungstext OGH 09.11.1983 3 Ob 1502/83
Beisatz: Konkludentes Zustandekommen eines Mietvertrages. (T3)
- 3 Ob 1506/83
Entscheidungstext OGH 30.11.1983 3 Ob 1506/83
Beisatz: Konkludenter Abschluss eines Werkvertrages über Planungsarbeiten eines Architekten. (T4)
- 5 Ob 1502/83
Entscheidungstext OGH 06.12.1983 5 Ob 1502/83
Beisatz: Anfechtbarkeit einer Vereinbarung wegen eines durch List hervorgerufenen Motivirrtums. (T5)
- 5 Ob 1515/83
Entscheidungstext OGH 10.01.1984 5 Ob 1515/83
Beisatz: Vorliegen eines Frachtvertrages oder eines gemischten Vertrages (Lohnfuhrvertrages), bei welchem die frachtvertraglichen Elemente in den Hintergrund treten. (T6)
- 6 Ob 1507/84
Entscheidungstext OGH 01.03.1984 6 Ob 1507/84
Beisatz: AGB nur anwendbar, wenn sie vertraglich vereinbart wurden. (T7)
- 7 Ob 524/84
Entscheidungstext OGH 08.03.1984 7 Ob 524/84
Beisatz: Ohne entsprechende Vereinbarung kann eine Vorschussleistung nicht begehrt werden. Revision zurückgewiesen. (T8)
- 4 Ob 1506/84
Entscheidungstext OGH 20.03.1984 4 Ob 1506/84
Beisatz: Stillschweigen als Zustimmung zu einem Vertrag. (T9)
- 6 Ob 1515/84
Entscheidungstext OGH 10.05.1984 6 Ob 1515/84
Außerordentliche Revision vorläufig angenommen: Eine auszulegende AGB - Bestimmung ist zwar als solche eine spezielle Ausformung im Einzelfall, ihre vielfache Anwendung im Rechtsverkehr verschafft ihr aber Bedeutung über den einzelnen Geschäftsfall und Rechtsfall hinaus (hier: Auslegung einer "Garantiebestimmung" in AGB aller Vertragshändler einer bestimmten Kraftfahrzeugerzeugungsunternehmung als bloße Modifizierung der Gewährleistungsregelung oder darüber hinaus als echte Garantie. (T10)
- 6 Ob 1517/84
Entscheidungstext OGH 10.05.1984 6 Ob 1517/84
Beisatz: Wirksamer Dissens auch bei unwesentlichen Vertragsbestimmungen. Keine volle Einigung, wenn Zahlungsmodalitäten konkret zur Bedingung gemacht wurden und hierüber inhaltlich abweichende Erklärungen vorliegen. (T11)
- 5 Ob 1516/84
Entscheidungstext OGH 29.05.1984 5 Ob 1516/84
Beisatz: Entgeltsvereinbarungen zwischen Lebensgefährten für die von einem Teil geleisteten Dienste. (T12)
- 5 Ob 1522/84
Entscheidungstext OGH 11.09.1984 5 Ob 1522/84
Beisatz: Hier: Rücktrittserklärung wegen Lieferverzug. (T13)
- 3 Ob 1516/84
Entscheidungstext OGH 19.09.1984 3 Ob 1516/84
Beisatz: 1) Frage der Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten und Aufklärungspflichten durch Kreditinstitute.
2) Frage der Verletzung eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte im Zusammenhang mit einem Umschuldungskreditvertrag.
3) Bei einem wegen Irrtums ungültigen Vertrag haftet ein "Dritter" nur für vorsätzliche Irreführung. (T14)
- 1 Ob 1532/84
Entscheidungstext OGH 19.09.1984 1 Ob 1532/84
Beis wie T14 nur: Frage der Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten und Aufklärungspflichten durch Kreditinstitute. (T15)
- 3 Ob 1521/84
Entscheidungstext OGH 24.10.1984 3 Ob 1521/84
Beisatz: Konkludente Aufkündigung beziehungsweise Auflösung eines Vertragsverhältnisses mit Handelsvertretern. (T16)
- 6 Ob 1542/84
Entscheidungstext OGH 29.11.1984 6 Ob 1542/84
Beisatz: Anfechtbarkeit eines Vergleichs. (T17)
- 8 Ob 2064/96d
Entscheidungstext OGH 29.08.1996 8 Ob 2064/96d
Auch; nur: Vertragsrecht; außerordentliche Revision nicht angenommen: (18) Beis wie T2
- 8 Ob 2361/96f
Entscheidungstext OGH 12.12.1996 8 Ob 2361/96f
Vgl; Beisatz: Außerordentliche Revision angenommen: Die Frage der Berücksichtigung eines bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches unterlaufenen Irrtums betrifft eine Rechtsfrage im Sinne des
§ 502 Abs 1 ZPO. (T19)
- 10 Ob 411/97g
Beis wie T1; Beis wie T3
- 1 Ob 352/97i
Beisatz: Die Frage, unter welchen Umständen eine abweichende Grundgröße zur Irrtumsanfechtung und damit auch zu einer den Provisionsanspruch vernichtenden einvernehmlichen Vertragsaufhebung führen kann, ist eine solche des Einzelfalls. (T20)
- 1 Ob 204/98a
Beisatz: Die Frage, ob ein Vertragsverhältnis schlüssig oder ausdrücklich zustandegekommen ist, ist eine solche des Einzelfalls. (T21)
- 9 Ob 27/99g
Beis wie T21
- 9 Ob 47/99y
Beisatz: Schlüssiges Zustandekommen einer Vereinbarung neben dem Scheidungsvergleich. (T22)
- 8 Ob 146/02g
Auch; Beis ähnlich wie T21; Beisatz: Hier: Stillschweigende Einräumung eines Wohnrechtes. (T23)
- 3 Ob 226/04p
Vgl auch; Beis wie T14 nur: Frage der Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten und Aufklärungspflichten. (T24); Beisatz: Die Frage, ob im konkreten Fall ein Casinobetreiber einen Kunden, der eine Selbstsperre veranlasst, über die Möglichkeit einer zusätzlichen Sperre auch in ausländischen Casinos aufzuklären hat, geht in ihrer Bedeutung über den Einzelfall nicht hinaus. (T25)
- 2 Ob 64/06k
Beis wie T21; Beisatz: Dies (T21) gilt auch für das Zustandekommen eines Beförderungsvertrages. (T26)
- 4 Ob 226/10d
Auch
- 8 Ob 124/11k
Entscheidungstext OGH 20.01.2012 8 Ob 124/11k
Beis wie T21
- 4 Ob 39/13h
Entscheidungstext OGH 19.03.2013 4 Ob 39/13h
Vgl auch
- 8 ObS 1/17f
Entscheidungstext OGH 22.02.2017 8 ObS 1/17f
Auch