RS OGH 1983/7/13 1Ob667/83, 8Ob574/84, 8Ob567/84, 7Ob212/01d, 2Ob119/09b

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Veröffentlicht am 13.07.1983
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Norm

ABGB §1295 Abs1 Ia4
ABGB §1295 Abs1 IId2

Rechtssatz

Dass sich eine latente Gefahr durch lange Zeit nicht verwirklicht hat, nimmt der Belassung des als gefährlich erkennbaren und mit zumutbaren Maßnahmen zu beseitigenden Zustandes nicht die Eigenschaft der Fahrlässigkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0022766

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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