Norm
ABGB §1295 Abs1 Ia4Rechtssatz
Dass sich eine latente Gefahr durch lange Zeit nicht verwirklicht hat, nimmt der Belassung des als gefährlich erkennbaren und mit zumutbaren Maßnahmen zu beseitigenden Zustandes nicht die Eigenschaft der Fahrlässigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0022766Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010