Norm
StGB §32 Abs2Rechtssatz
Eine über den "Normalfall", welchen die gesetzliche Vertypung im Auge hat, hinausgehende Begehungsart ist erschwerend, ohne dass dadurch gegen das Doppelverwertungsverbot verstoßen würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0090977Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021