RS OGH 1983/8/30 9Os111/83, 14Os103/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.1983
beobachten
merken

Norm

StGB §34 Z1

Rechtssatz

Eine vernachlässigte Erziehung ist nicht mildernd, wenn allfälligen Erziehungsmängeln bereits durch die gebotene erzieherische Beeinflussung im Rahmen eines länger dauernden Jugendstrafvollzuges (§ 56 JGG) begegnet wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0091249

Dokumentnummer

JJR_19830830_OGH0002_0090OS00111_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten