Norm
StGB §34 Z1Rechtssatz
Eine vernachlässigte Erziehung ist nicht mildernd, wenn allfälligen Erziehungsmängeln bereits durch die gebotene erzieherische Beeinflussung im Rahmen eines länger dauernden Jugendstrafvollzuges (§ 56 JGG) begegnet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0091249Dokumentnummer
JJR_19830830_OGH0002_0090OS00111_8300000_001