Norm
ABGB §863 LRechtssatz
War vor Schluß der Verhandlung in erster Instanz der Ausgleich rk bestätigt, so ist im Falle einer Einschränkung auf Kosten wegen der durch die Ausgleichsbestätigung erfolgten Hinausschiebung der Fälligkeit keine Aufgabe des Anspruches selbst gelegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014577Dokumentnummer
JJR_19830901_OGH0002_0060OB00753_8200000_001