Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Grundsätzlich ist auch ein vom Dienstgeber bezahlter Urlaubszuschuß dem Entgeltbegriff des § 23 AngG zu unterstellen und daher in die Bemessungsgrundlage für den Abfertigungsanspruch einzubeziehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Zuschuß, Angestellte, Berechnung, Grundlage, Höhe, Ausmaß, Umfang, Gehalt, Lohn, Einrechnung, AnrechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0028603Dokumentnummer
JJR_19830906_OGH0002_0040OB00158_8200000_001