Norm
EO §400Rechtssatz
Aus dem Zweck der Kaution folgt, daß eine solche Sicherheit jedenfalls so lange aufrecht erhalten werden muß, bis der Gegner der gefährdeten Partei überhaupt die rechtliche Möglichkeit hat, seine Ersatzansprüche gegen die gefährdete Partei geltend zu machen (und, falls er dies zeitgerecht getan hat, darüber hinaus noch bis zur rechtskräftigen Entscheidung über diese Ansprüche). Das ist aber regelmäßig erst dann der Fall, wenn "der gefährdeten Partei der behauptete Anspruch für den die EV bewilligt wurde, rechtskräftig aberkannt wird" oder "ihr Ansuchen sich sonst als (von Anfang an) ungerechtfertigt erweist".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0005653Dokumentnummer
JJR_19830906_OGH0002_0040OB00372_8300000_002