Norm
BArbUG allgRechtssatz
Das BArbUG ist aus der Notwendigkeit entstanden, für Bauarbeiter, die in der Regel die für einen Urlaubsanspruch nach dem ArbUrlG erforderliche ununterbrochene Beschäftigungszeit nicht erreichen, die Möglichkeit zu schaffen, "ebenfalls einen Urlaub in natura nehmen zu können".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0052422Dokumentnummer
JJR_19830906_OGH0002_0040OB00158_8200000_004