Norm
ZustG §7Rechtssatz
Allfällige Mängel des Zustellvorganges sind auch dann als geheilt anzusehen, wenn das zuzustellende Schriftstück seinen Empfänger im Ausland wirklich erreicht hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0083735Dokumentnummer
JJR_19830920_OGH0002_0040OB00374_8300000_002