Norm
StPO §290 Abs1Rechtssatz
Vorgehen nach dieser Gesetzesstelle, auch wenn die Nichtigkeitsbeschwerde während des Gerichtstages (nach dem Vortrag des Berichterstatters: § 287 Abs 2 StPO) zurückgezogen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0100246Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.01.2022