RS OGH 1983/9/22 7Ob57/83, 7Ob31/91, 7Ob71/09f

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Veröffentlicht am 22.09.1983
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Norm

AVB Krankenhaus §19 Abs2
AVB Krankenhaus §22 Z1

Rechtssatz

Bei der Verpflichtung der Versicherung zur Leistung eines Taggeldes kommt es nicht auf die Art der Erkrankung des Versicherungsnehmers an, sondern nur auf die Art der Anstalt, in der die Erkrankung behandelt worden ist, § 19 Abs 2 AVB Krankenhaus schließt nämlich die Leistung eines Taggeldes ausdrücklich für Aufenthalte in bestimmten Anstalten aus. Von bestimmten Erkrankungen ist in dieser Bestimmung keine Rede.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0081365

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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