Norm
AVB Krankenhaus §19 Abs2Rechtssatz
Bei der Verpflichtung der Versicherung zur Leistung eines Taggeldes kommt es nicht auf die Art der Erkrankung des Versicherungsnehmers an, sondern nur auf die Art der Anstalt, in der die Erkrankung behandelt worden ist, § 19 Abs 2 AVB Krankenhaus schließt nämlich die Leistung eines Taggeldes ausdrücklich für Aufenthalte in bestimmten Anstalten aus. Von bestimmten Erkrankungen ist in dieser Bestimmung keine Rede.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0081365Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.06.2010