RS OGH 1983/9/22 8Ob67/83, 2Ob131/89, 2Ob59/94, 2Ob2187/96y, 2Ob2380/96f, 2Ob323/97g, 2Ob51/02t, 2Ob

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Veröffentlicht am 22.09.1983
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Norm

ABGB §1325 D8
ASVG §332 C

Rechtssatz

Der Schadenersatzanspruch auf Ersatz von Verdienstentgang dient dem gleichen Zweck wie der Anspruch gegen den Sozialversicherungsträger auf Leistung einer Versehrtenrente, nämlich dem Ausgleich des durch die Schadenszufügung verminderten oder nur unter erschwerten Voraussetzungen erzielbaren Erwerbseinkommens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0031026

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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