Norm
ABGB §1325 D8Rechtssatz
Der Schadenersatzanspruch auf Ersatz von Verdienstentgang dient dem gleichen Zweck wie der Anspruch gegen den Sozialversicherungsträger auf Leistung einer Versehrtenrente, nämlich dem Ausgleich des durch die Schadenszufügung verminderten oder nur unter erschwerten Voraussetzungen erzielbaren Erwerbseinkommens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0031026Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2019