Norm
WEG 1975 §23Rechtssatz
Soll ein schon bestehendes Haus in Wohnungseigentum übergeführt werden, dann sind die §§ 23, 25 WEG 1975 dem Wortlaut noch nicht anwendbar, wegen der Ungleichartigkeit der rechtlichen Situation sprechen auch andere Gründe nicht für deren allgemeine ausdehnende Auslegung; dies schließt allerdings nicht aus, dass die rechtliche Wertung im Einzelfall eine analoge Anwendung geboten erscheinen lässt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0083077Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008