RS OGH 1983/9/27 5Ob31/83, 5Ob63/83

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Veröffentlicht am 27.09.1983
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Norm

WEG 1975 §25

Rechtssatz

Bei Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum an einer bereits bestehenden Wohnung reicht im Falle der ungebührlichen Verzögerung der Begründung von Wohnungseigentum in der Regel die allgemeine Klage auf Vertragszuhaltung aus. Dies gilt umso mehr für den Fall, in dem die Wohnung dem Kläger bereits übergeben und der gesamte Kaufpreis zahlenmäßig bestimmt vereinbart wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0083000

Dokumentnummer

JJR_19830927_OGH0002_0050OB00031_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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