Norm
WEG 1975 §1 Abs1Rechtssatz
Es ist nicht von vornherein rechtlich unmöglich, ein bestehendes Wohnungseigentumsobjekt real in zwei oder mehrere Wohnungseigentumsobjekte zu teilen, soferne und insoweit die Teile jeder für sich den Voraussetzungen des § 1 Abs 1 WEG 1975 genügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0082860Dokumentnummer
JJR_19830927_OGH0002_0050OB00034_8300000_001