RS OGH 1983/9/29 6Ob755/83 (6Ob756/83), 10Ob28/11g

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Veröffentlicht am 29.09.1983
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Norm

ABGB §812 F
ABGB §812 H

Rechtssatz

Ein Antrag auf Nachlassabsonderung muss als Verfahrenserklärung eindeutig gestellt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0013099

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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