Norm
ABGB §812 FRechtssatz
Ein Antrag auf Nachlassabsonderung muss als Verfahrenserklärung eindeutig gestellt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0013099Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.05.2013