Norm
ABGB §1295 IId3Rechtssatz
Auch eine im Zeitpunkt des Unfalles wirksam vereinbarte Hausordnung mit der Bestimmung wonach die Schneeräumung gemeinschaftlich durch die Mieter zu erfolgen habe, entbindet den Hauseigentümer nicht von seiner auf Grund des Bestandvertrages bestehenden Verkehrssicherungspflicht, wenn die Hausordnung keine organisatorische Regelung für die Durchführung der "Schneeräumung" enthielt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0023385Dokumentnummer
JJR_19830929_OGH0002_0060OB00741_8200000_001