RS OGH 1983/10/4 4Ob407/82

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Veröffentlicht am 04.10.1983
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Norm

UWG §7 Abs1 F3

Rechtssatz

Ob die Behauptung, der Ankauf eines bestimmten Gerätesystems durch ein Unternehmen sei eine "Fehlinvestition", geeignet ist, den Betrieb des Herstellers dieses Gerätes oder den Kredit seines Inhabers zu schädigen, ist unter Bedachtnahme auf die Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen; es kommt dabei nicht nur auf die Güte und Preiswürdigkeit der betreffenden Erzeugnisse oder auf die vom Verkäufer konzedierten Vertragsbedingungen an, sondern in mindestens gleichem Maße auf die besonderen Verhältnisse auf der Seite des Käufers und die speziellen Bedürfnisse seines Unternehmens.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 407/82
    Entscheidungstext OGH 04.10.1983 4 Ob 407/82
    Veröff: ÖBl 1984,45

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0078603

Dokumentnummer

JJR_19831004_OGH0002_0040OB00407_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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