Norm
EO §381 Z2 DRechtssatz
Wenn die seitens der gefährdeten Partei unerwünschte Anwesenheit des Gegners der gefährdeten Partei in der Ehewohnung über Wunsch der Gattin der gefährdeten Partei einer zweckdienlichen Aussprache der Eheleute über eine Fortsetzung der Ehe oder die Modalitäten der Scheidung hinderlich im Wege steht, läßt dies die Zurückversetzung in den vorigen Stand untunlich und Schadenersatz in Geld als dem angerichteten Schaden nicht völlig adäquat, somit den der gefährdeten Partei drohenden Schaden als unwiederbringlich erscheinen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0005334Dokumentnummer
JJR_19831004_OGH0002_0050OB00680_8300000_001