RS OGH 1983/10/4 5Ob680/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1983
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Norm

EO §381 Z2 D

Rechtssatz

Wenn die seitens der gefährdeten Partei unerwünschte Anwesenheit des Gegners der gefährdeten Partei in der Ehewohnung über Wunsch der Gattin der gefährdeten Partei einer zweckdienlichen Aussprache der Eheleute über eine Fortsetzung der Ehe oder die Modalitäten der Scheidung hinderlich im Wege steht, läßt dies die Zurückversetzung in den vorigen Stand untunlich und Schadenersatz in Geld als dem angerichteten Schaden nicht völlig adäquat, somit den der gefährdeten Partei drohenden Schaden als unwiederbringlich erscheinen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 680/83
    Entscheidungstext OGH 04.10.1983 5 Ob 680/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0005334

Dokumentnummer

JJR_19831004_OGH0002_0050OB00680_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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