RS OGH 1983/10/4 4Ob120/83, 14Ob14/86, 9ObA213/88, 9ObA47/92, 8ObA62/02d, 9ObA61/02i, 8ObS9/20m

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Veröffentlicht am 04.10.1983
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Norm

AZG §10

Rechtssatz

Wurde das Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme von Überstundenvergütung und Zeitausgleich ausgeübt, sind die Arbeitnehmer damit an die einmal getroffene Wahl gebunden. Ein Geldersatz für bisher nicht gewährte Freizeit zur Voraussetzung, daß der Naturalanspruch nicht mehr gewährt werden kann.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 120/83
    Entscheidungstext OGH 04.10.1983 4 Ob 120/83
    Veröff: ZAS 1985,20 (Fischer) = Arb 10320 = DRdA 1985,133 (Kopler)
  • 14 Ob 14/86
    Entscheidungstext OGH 25.03.1986 14 Ob 14/86
    nur: Ein Geldersatz für bisher nicht gewährte Freizeit zur Voraussetzung, daß der Naturalanspruch nicht mehr gewährt werden kann. (T1)
  • 9 ObA 213/88
    Entscheidungstext OGH 14.09.1988 9 ObA 213/88
    nur: Wurde das Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme von Überstundenvergütung und Zeitausgleich ausgeübt, sind die Arbeitnehmer damit an die einmal getroffene Wahl gebunden. (T2) Veröff: RdW 1989,106
  • 9 ObA 47/92
    Entscheidungstext OGH 26.02.1992 9 ObA 47/92
    Vgl auch; Beisatz: Erst zu diesem Zeitpunkt beginnt Verjährung zu laufen. (T3) Veröff: SZ 65/31 = Arb 11015
  • 8 ObA 62/02d
    Entscheidungstext OGH 18.04.2002 8 ObA 62/02d
    Vgl auch; Beisatz: Die Verjährung der Überstunden beginnt erst dann zu laufen, wenn der Arbeitnehmer ein Zeitausgleichsguthaben vereinbarungsgemäß hätte verbrauchen müssen, oder wenn feststeht, dass die von den Parteien bisher erwartete künftige "Verrechnung" nicht mehr möglich ist. (T4)
  • 9 ObA 61/02i
    Entscheidungstext OGH 02.10.2002 9 ObA 61/02i
    Vgl auch; Beis wie T4
  • 8 ObS 9/20m
    Entscheidungstext OGH 23.02.2021 8 ObS 9/20m
    Beisatz: Hier: Das Wahlrecht wurde mit der Konsumation des der Grundstunde entsprechenden Zeitguthabens ausgeübt, womit auch der Anspruch auf Zahlung des dazugehörigen Überstundenzuschlags entstand. (T5)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0051642

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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