Norm
AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §66Rechtssatz
Das Dienstverhältnis der Beamten der Österreichischen Bundesbahnen ist trotz seines öffentlichen Einschlages grundsätzlich ein privatrechtliches. Die für seine Gestaltung maßgebenden Vorschriften (hier insbesondere die Dienstdauervorschrift samt ergänzenden Regelungen) sind nicht Gesetze (im materiellen Sinn), sondern eine ausschließlich nach Privatrecht zu beurteilende Vertragsgrundlage (so schon EvBl 1975/200 mit weiteren Nachweisen).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitsverhältnis, ArbeitsdauervorschriftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0052676Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2021