Norm
StVO §29a Abs1Rechtssatz
Der naheliegenden Möglichkeit, daß ein Kind einem anderen, das die Straße bereits überquert hat, nachgeht, ist vom Autofahrer sofort durch Herabsetzen der Geschwindigkeit oder zumindest durch Kontaktaufnahme durch Abgabe eines Hupsignals Rechnung zu tragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0075185Dokumentnummer
JJR_19831006_OGH0002_0080OB00171_8300000_002