RS OGH 1983/10/6 8Ob178/83, 8Ob64/86, 5Ob182/99x, 9Ob34/00s, 9Ob145/01s, 2Ob8/05y, 2Ob233/06p, 9Ob79

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Veröffentlicht am 06.10.1983
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Norm

ABGB §1325 E1

Rechtssatz

Der Anspruch auf Schmerzengeld besteht im Sinne der in erster Linie vorzunehmenden Globalbemessung nur zur Abgeltung der künftig wahrscheinlich auftretenden Schmerzen. Schmerzen, die nicht schicksalsbedingt eine unmittelbare Folge des Schadensereignisses sind, deren Eintritt vielmehr erst durch einen Willensentschluss des Geschädigten ausgelöst wird, dürfen wegen der dabei bestehenden Ungewissheit ihres Eintrittes im Rahmen der Globalbemessung nicht berücksichtigt werden (hier: Schmerzengeld für künftige kosmetische Operation, deren tatsächliche Durchführung im Verfahren weder behauptet wurde noch hervorgekommen ist).

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 178/83
    Entscheidungstext OGH 06.10.1983 8 Ob 178/83
  • 8 Ob 64/86
    Entscheidungstext OGH 17.12.1986 8 Ob 64/86
    Auch; nur: Der Anspruch auf Schmerzengeld besteht im Sinne der in erster Linie vorzunehmenden Globalbemessung nur zur Abgeltung der künftig wahrscheinlich auftretenden Schmerzen. (T1)
  • 5 Ob 182/99x
    Entscheidungstext OGH 29.06.1999 5 Ob 182/99x
    Auch; nur T1
  • 9 Ob 34/00s
    Entscheidungstext OGH 05.04.2000 9 Ob 34/00s
    Vgl auch; nur T1; Beisatz: Künftige Folgen sind nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu beurteilen sind und das, was in dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung als Folge vorhersehbar und in den Auswirkungen überschaubar ist, dabei im Globalbetrag zu berücksichtigen ist. (T2)
  • 9 Ob 145/01s
    Entscheidungstext OGH 19.09.2001 9 Ob 145/01s
    Vgl auch; Beisatz: Ein Anspruch auf Schmerzengeld ist ein Anspruch auf eine einmalige Abfindung im Rahmen einer Globalbemessung. (T3)
  • 2 Ob 8/05y
    Entscheidungstext OGH 01.03.2005 2 Ob 8/05y
    Auch
  • 2 Ob 233/06p
    Entscheidungstext OGH 23.03.2007 2 Ob 233/06p
    Vgl
  • 9 Ob 79/07v
    Entscheidungstext OGH 08.02.2008 9 Ob 79/07v
    Vgl auch; Beis wie T3
  • 3 Ob 241/10b
    Entscheidungstext OGH 19.01.2011 3 Ob 241/10b
    Vgl
  • 2 Ob 66/13i
    Entscheidungstext OGH 25.04.2013 2 Ob 66/13i
    Auch; nur T1
  • 8 Ob 53/14y
    Entscheidungstext OGH 26.06.2014 8 Ob 53/14y
    Auch; nur: Beim Schmerzengeld sind in die vorzunehmende Globalbemessung auch nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge vorhersehbare künftige Schmerzen einzubeziehen. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0031405

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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