Norm
ABGB §961Rechtssatz
Von einer Kraftfahrzeugswerkstätte ist durchaus zu verlangen den Betrieb so zu organisieren, dass ein zum Service übergebener Personenkraftwagen während der Zeit, da er vom Kunden dem Unternehmer überlassen wird, so verwahrt wird, dass unbefugte Dritte zum Fahrzeugschlüssel ebenso wie zu den Kraftfahrzeugspapieren keinen Zutritt haben. Eine allenfalls bestehende Übung vieler Werkstätten, in diesem Punkte eher nachlässig zu sein, kann die Verletzung der Sorgfaltspflicht nicht aufheben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Kfz PKWEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018949Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2012