Norm
ABGB §1009Rechtssatz
Das die Durchführung des Auftrages betreffende Weisungsrecht berechtigt den Auftraggeber nicht, den Gewalthaber einseitig zu einer fruchtbringenden Anlegung der aus der Verwaltung sich ergebenden jährlichen Überschüsse und damit zu einer neuen selbständigen Geschäftsbesorgung zu verpflichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0019544Dokumentnummer
JJR_19831013_OGH0002_0060OB00769_8200000_002